Beitragsordnung
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Version vom 16:50, 13. Jan. 2010 bei Helmut (Diskussion | Beiträge)
Die vorläufige Beitragsordnung wurde am 12. Januar 2010 von der Gründungsversammlung wie folgt beschlossen:
§ 01 Höhe der Beiträge
(1) Der monatliche Beitrag liegt für natürliche Personen bei 36 Euro.
(2) Für juristische Personen liegt er bei monatlich 54 Euro.
(3) Fördermitglieder zahlen einen Beitrag von monatlich mindestens 54 Euro, der von
ihnen mit der Beitrittserklärung festzulegen ist.
§ 02 Ermäßigung
(1) Der ermäßigte Beitrag beträgt für natürliche Personen monatlich 18 Euro.
(2) Um die Ermäßigung zu erhalten, ist eine begründete Mitteilung in Textform
an den Vorstand erforderlich.
§ 03 Fälligkeit/Zahlungweise
(1) Der Beitrag wird am 1. Tag des Kalendermonats fällig.
(2) Er wird unabhängig vom Beitrittstag für den Monat fällig, in dem der Beitritt erfolgt ist.
In diesem Fall ist der Beitrag am Eintrittstag fällig.
(3) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.