Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 03.12.2023 von der Mitgliedersversammlung wie folgt beschlossen:
§ 01 Höhe der Beiträge
- Der monatliche Beitrag liegt für natürliche Personen bei 30 Euro. Zudem können natürliche Personen auch einen Soli-Beitrag von monatlich 44 Euro zahlen. Dieser stockt einen reduzierten Beitrag auf.
- Für juristische Personen liegt er bei monatlich 54 Euro.
- Fördermitglieder zahlen einen Beitrag von monatlich mindestens 1 Euro (Empfehlung: 14 Euro. Dies stockt einen reduzierten Beitrag auf), der von ihnen mit der Beitrittserklärung festzulegen ist.
- In besonderen Fällen kann der Vorstand für ein Mitglied eine Reduzierung des Beitrags beschließen.
§ 02 Ermäßigung
- Der ermäßigte Beitrag beträgt für natürliche Personen monatlich 16 Euro.
- Um die Ermäßigung zu erhalten, ist eine begründete Mitteilung in Textform an den Vorstand erforderlich.
§ 03 Fälligkeit/Zahlungweise
- Der Beitrag wird am 1. Tag des Kalendermonats fällig.
- Er wird unabhängig vom Beitrittstag für den Monat fällig, in dem der Beitritt erfolgt ist. In diesem Fall ist der Beitrag am Eintrittstag fällig.
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.