Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 03.12.2023 von der Mitgliedersversammlung wie folgt beschlossen:

§ 01 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Beitrag liegt für natürliche Personen bei 30 Euro. Zudem können natürliche Personen auch einen Soli-Beitrag von monatlich 44 Euro zahlen. Dieser stockt einen reduzierten Beitrag auf.
  2. Für juristische Personen liegt er bei monatlich 54 Euro.
  3. Fördermitglieder zahlen einen Beitrag von monatlich mindestens 1 Euro (Empfehlung: 14 Euro. Dies stockt einen reduzierten Beitrag auf), der von ihnen mit der Beitrittserklärung festzulegen ist.
  4. In besonderen Fällen kann der Vorstand für ein Mitglied eine Reduzierung des Beitrags beschließen.

§ 02 Ermäßigung

  1. Der ermäßigte Beitrag beträgt für natürliche Personen monatlich 16 Euro.
  2. Um die Ermäßigung zu erhalten, ist eine begründete Mitteilung in Textform an den Vorstand erforderlich.

§ 03 Fälligkeit/Zahlungweise

  1. Der Beitrag wird am 1. Tag des Kalendermonats fällig.
  2. Er wird unabhängig vom Beitrittstag für den Monat fällig, in dem der Beitritt erfolgt ist. In diesem Fall ist der Beitrag am Eintrittstag fällig.
  3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.